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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Nile Harvest Import & Export, Inhaberin Nourhan Salheen, Wakendorfer Weg 14, 22417 Hamburg (nachfolgend „Nile Harvest“). Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Nile Harvest gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). An Verbraucher (§ 13 BGB) verkaufen wir nicht.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Nile Harvest stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn Nile Harvest in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefert.

(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Anfragen über die Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp sind eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Angebote von Nile Harvest sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (Textform, z. B. E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware zustande.

(3) Maßgeblich für Beschaffenheit, Schnitt, Kaliber und Toleranzen ist die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannte Produktspezifikation. Produktabbildungen sind Serviervorschläge bzw. Beispiele. Naturbedingte Abweichungen in Farbe, Größe und Geschmack im Rahmen handelsüblicher Toleranzen bleiben vorbehalten.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Lager bzw. ab Hafen Hamburg ohne Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten.

(2) Rechnungen sind innerhalb der im Angebot genannten Frist, andernfalls innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nile Harvest ist berechtigt, insbesondere bei Erstbestellungen, Vorkasse zu verlangen.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 4 Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang

(1) Lieferart und Liefertermin ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Sofern Incoterms® vereinbart sind, gelten diese in der jeweils aktuellen Fassung. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.

(2) Da die Ware in Ägypten produziert und importiert wird, verlängern sich Lieferfristen angemessen bei Ereignissen, die Nile Harvest nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Ernteausfälle, Verzögerungen im Seetransport, Hafen- oder Zollabfertigung und behördliche Maßnahmen. Nile Harvest informiert den Kunden unverzüglich.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(4) Die Gefahr geht bei Abholung mit Übergabe an den Kunden bzw. dessen Beauftragten, beim Versand mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 5 Kühlkette und Annahme

(1) Die Ware ist tiefgekühlt und muss durchgehend bei −18 °C oder kälter gelagert werden. Der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Zeitpunkt eine geeignete Annahme- und Tiefkühllagermöglichkeit bereitsteht.

(2) Der Kunde prüft bei Anlieferung die Produkttemperatur und dokumentiert Abweichungen auf dem Lieferschein. Nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig an, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für Wartezeiten und Kühllagerung.

§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen und Transportschäden sind auf dem Lieferschein zu vermerken und Nile Harvest spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. § 377 HGB bleibt unberührt.

(2) Beanstandete Ware ist bis zur Klärung sachgerecht tiefgekühlt aufzubewahren; Rückstellmuster sind auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Mängelrechte

(1) Bei berechtigten Mängelrügen leistet Nile Harvest nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Gutschrift. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 8 Abs. 2 sowie bei Vorsatz und Arglist.

(3) Keine Mängelansprüche bestehen bei Schäden, die auf unsachgemäße Lagerung (insbesondere Unterbrechung der Kühlkette nach Gefahrübergang), Behandlung oder Verarbeitung durch den Kunden zurückzuführen sind.

§ 8 Haftung

(1) Nile Harvest haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Nile Harvest.

(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern oder verarbeiten. Er tritt Nile Harvest bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab; Nile Harvest nimmt die Abtretung an. Bei Verarbeitung erwirbt Nile Harvest Miteigentum im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware.

(3) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, gibt Nile Harvest auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl frei.

§ 10 Muster

Muster dienen der Beurteilung der Produktqualität. Verbindlich ist die vereinbarte Spezifikation; naturbedingte Abweichungen zwischen Muster und Lieferung im Rahmen handelsüblicher Toleranzen bleiben vorbehalten.

§ 11 Private Label

(1) Bei Produkten unter der Marke des Kunden stellt der Kunde sicher, dass die von ihm gelieferten Gestaltungen, Marken, Texte und Angaben keine Rechte Dritter verletzen und den lebensmittelrechtlichen Vorgaben entsprechen. Als Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen die Ware vermarktet wird, ist der Kunde für die Lebensmittelinformationen verantwortlich (Art. 8 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Nile Harvest stellt die dafür erforderlichen Produktdaten zur Verfügung.

(2) Der Kunde stellt Nile Harvest von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm gelieferten Inhalten beruhen. Mindestmengen, Druckkosten und Vorlaufzeiten werden im Angebot gesondert vereinbart.

§ 12 Datenschutz

Nile Harvest verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Nile Harvest ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

(3) Diese Bedingungen sind in deutscher Sprache verbindlich. Übersetzungen dienen nur der Information.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026